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PRIVATE KRANKENKASSEN UND BEIHILFE
Private Versicherungen sowie die Beihilfe für den öffentlichen Dienst übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung bei staatlich approbierten psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten unter Anwendung eines Richtlinienverfahrens (Verhaltenstherapie, Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie). In der Regel sind die ersten Sitzungen (Probatorik) antrags- und auch genehmigungsfrei. So kann in einer ersten diagnostischen Phase zunächst geprüft werden, ob eine behandlungswürdige psychische Erkrankung vorliegt. In Abhängigkeit von der jeweils abgeschlossenen Krankenversicherung sowie dem eventuellen Erstattungsanteil der Beihilfe kann der Umfang der Therapiestunden, für den die Kosten übernommen werden, unterschiedlich ausfallen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherungsgesellschaft bzw. Beihilfestelle. Dort erhalten Sie auch ggf. erforderliche Formulare für die Beantragung einer Psychotherapie. Formulare der Beihilfestelle Berlin finden Sie hier.
Sie haben außerdem die Möglichkeit die Therapiekosten selbst zu tragen, z.B. wenn keine psychische Erkrankung vorliegt (z. B. familiäre Schwierigkeiten, die nicht auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen sind). Die Kosten richten sich nach der gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). In einigen Berufsfeldern ist es auch möglich, die Ausgaben von der Steuer abzusetzen, z.B. im Rahmen eines Coachings.
Ihre Krankenkasse ist dazu verpflichtet (nach SGB V § 13, Abs. 3), Ihnen innerhalb einer zumutbaren Wartezeit von höchstens drei Monaten einen Therapieplatz zu gewährleisten. Da Sie einen Rechtsanspruch auf Behandlung haben, übernehmen einige Kassen in begründeten Fällen anteilig oder voll die Behandlungskosten bei einem approbierten Psychotherapeuten, auch wenn dieser keine Kassenzulassung hat. Hierfür müssen Sie nachweisen, dass Sie sich erfolglos um einen Therapieplatz innerhalb der Wartezeit bemüht haben. |