Psychotherapeutische Praxis Annina Kolbe
kosten
PRIVATE KRANKENKASSEN UND BEIHILFE

Private Versicherungen sowie die Beihilfe für den öffentlichen Dienst übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung bei staatlich approbierten psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten unter Anwendung eines Richtlinienverfahrens (Verhaltenstherapie, Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie). In der Regel sind die ersten Sitzungen (Probatorik) antrags- und auch genehmigungsfrei. So kann in einer ersten diagnostischen Phase zunächst geprüft werden, ob eine behandlungswürdige psychische Erkrankung vorliegt. In Abhängigkeit von der jeweils abgeschlossenen Krankenversicherung sowie dem eventuellen Erstattungsanteil der Beihilfe kann der Umfang der Therapiestunden, für den die Kosten übernommen werden, unterschiedlich ausfallen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherungsgesellschaft bzw. Beihilfestelle. Dort erhalten Sie auch ggf. erforderliche Formulare für die Beantragung einer Psychotherapie.

Formulare der Beihilfestelle Berlin finden Sie hier.


SELBSTZAHLER

Sie haben außerdem die Möglichkeit die Therapiekosten selbst zu tragen, z.B. wenn keine psychische Erkrankung vorliegt (z. B. familiäre Schwierigkeiten, die nicht auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen sind). Die Kosten richten sich nach der gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). In einigen Berufsfeldern ist es auch möglich, die Ausgaben von der Steuer abzusetzen, z.B. im Rahmen eines Coachings.


GESETZLICH VERSICHERTE IM KOSTENERSTATTUNGSVERFAHREN

Ihre Krankenkasse ist dazu verpflichtet (nach SGB V § 13, Abs. 3), Ihnen innerhalb einer zumutbaren Wartezeit von höchstens drei Monaten einen Therapieplatz zu gewährleisten.  Da Sie einen Rechtsanspruch auf Behandlung haben, übernehmen einige Kassen in begründeten Fällen anteilig oder voll die Behandlungskosten bei einem approbierten Psychotherapeuten, auch wenn dieser keine Kassenzulassung hat. Hierfür müssen Sie nachweisen, dass Sie sich erfolglos um einen Therapieplatz innerhalb der Wartezeit bemüht haben.
In einem ersten Schritt sollten Sie Kontakt zu mindestens fünf Psychotherapeuten aufnehmen. Sie können sich von Ihrer Krankenkasse eine Liste mit niedergelassenen Psychotherapeuten geben lassen.
Dokumentieren Sie Ihre Suche nach einem Psychotherapieplatz bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Notieren Sie Zeitpunkt sowie Art und Weise Ihrer Kontaktaufnahme (z.B. Anruf, Email, Brief etc.) und wie darauf reagiert wurde (z.B. kein Rückruf bzw. keine Antwort, Wartezeit länger als drei Monate etc.). Sollten Sie bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten zeitnah einen Platz erhalten, empfehle ich Ihnen, diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen.

Vereinbaren Sie mit mir einen Termin zu einem Erstgespräch. Wenn Sie bereits Ihre Bemühungen einen Therapieplatz zu finden, dokumentiert haben, bringen Sie diese Liste zu dem Termin mit. Wir können dann gemeinsam das Kostenerstattungsverfahren einleiten.